Die Bürgerinitiative GEGENWIND hat sich erstmals Anfang 2017 zusammengefunden – aufgeschreckt durch die Zweite Offenlage der Planungsunterlagen des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien – Südhessen. Darin war vorgesehen, rund um Langenhain drei Windvorranggebiete in einer Größenordnung von insgesamt rund 98 Hektar auszuweisen. Alle drei Flächen liegen überwiegend im Wald. Zuvor hatte bereits ein Investor Interesse angemeldet um 250 Meter hohe Windkraftanlagen an diesen Standorten zu pilotieren.
Über das Planungsverfahren informierte die Stadt Hofheim am 8. Mai 2017 in einer öffentlichen Veranstaltung. Leider sorgte dieser Abend nicht für Klarheit sondern weckte Verwirrung und Unsicherheit.
Am 17. Mai 2017 haben wir damit begonnen, die Öffentlichkeit zu informieren, was die Ausweisung von Vorranggebieten für unsere Natur bedeutet. Zum damaligen Zeitpunkt hatte der Großteil der Bevölkerung von dem Vorhaben keine Kenntnis. Unsere Informationskampagnen führten innerhalb kurzer Zeit zu einer enormen Mobilisierung der Bevölkerung.
Bis heute sind über 2.400 Unterschriften aus der Region zusammen gekommen. Hunderte Stellungnahmen gegen die Ausweisung der Windvorranggebiete wurden beim Regionalverband eingereicht.
Die Bürgerinitiative GEGENWIND ist nicht generell gegen Windkraft. Natürlich ist uns klar, dass etwas gegen den Klimawandel und die wirtschaftlich-politische Abhängigkeit von unzuverlässigen Staaten getan werden und jeder einen Beitrag leisten muss. Gleichzeitig möchten wir verhindern, dass aus diesen sehr vernünftigen Gründen Wald ganz unvernünftig zerstört wird. In Zeiten von Waldsterben und Trockenheit einen vergleichsweise gesunden Wald zu zerstören kann kein vernünftiger Ansatz sein. Wälder leisten einen großen Beitrag zum Klimaschutz: Insgesamt speichern Wälder etwa 127 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr in Deutschland.
Es gibt geeignetere Orte, an denen Windkraftanlagen ohne derartig große umweltzerstörerische Auswirkungen aufgestellt und betrieben werden können: Bereiche entlang von Autobahnen oder entlang von Gewerbegebieten, die sowieso schon stark erschlossen sind, sollten für diesen Einsatz verstärkt geprüft werden.
Am 19. Juni 2019 hat die Verbandskammer den sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) und damit die Vorranggebiete für Windkraftanlagen beschlossen. Durch unsere Aktivitäten ist eines der drei möglichen Vorranggebiete entfallen. Dieser Erfolg ermuntert uns weiterhin dafür zu kämpfen, dass auch die anderen beiden Waldflächen erhalten bleiben können.